INDICIS.CH AGB - DEIN PARTNER AM BODENSEE

Allgemeine Mietbedingungen

Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

1. Leistungen und Preise

Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste 2024 und ist bei Abholung des Fahrzeuges durch den Mieter zu bezahlen. Eine Kaution in Höhe von 100.00 CHF (in Bar) pro E-Bike wird bei Abholung erhoben und bei Rückgabe zurück erstattet. Als Vermietung gilt der Kalendertag ab 09.00 Uhr und bis 18.00 Uhr. Zeit Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Erfüllungsort ist Westerfeldstrasse 33, 8272 Ermatingen (Bodensee).

2. Fahrzeugübernahme

2.1 Fahrzeugübernahme

Der Mieter übernimmt das Mietfahrzeug in betriebssicheren und sauberen Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen. Beanstandungen seitens des Mieters müssen bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Reisepass, Identitätskarte, GA, Führerschein).

2.2 Fahrzeugnutzung

Der Mieter, verpflichtet sich, dass Straßenverkehrs Gesetz einzuhalten und das Mietfahrzeug sowie allfälliges Zubehör sachgemäß und sorgfältig  zu nutzen.

Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben.

Die Mietobjekte sind mit einem Fahrradschloss ausgestattet. Der Mieter ist für die Sicherung des Mietfahrzeuges verantwortlich und haftet für den Verlust des Mietobjektes, der Ausstattung und der Schlüssel. Im Diebstahlsfall muss der Schlüssel nachgewiesen werden.

Abnehmbare Displays an E-Bikes müssen beim Verlassen des Mietfahrzeuges entnommen werden. Displays müssen stets in Höhe des aktuellen Ersatzteilpreises  vom Mieter ersetzt werden, falls diese nicht zurückgegeben werden.

Für Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter zu den gängigen Werkstattpreisen.

Das Mitobjekt darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Übergibt der Mieter das Mietobjekt an Dritte, so haftet der Mieter bei etwaigen Schäden, die am Mietobjekt durch Dritte verursacht werden.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für aus einer Panne resultierenden Schäden oder für verschmutze Kleidung.

Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall dem Vermieter umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an den Vermieter zu senden.

2.3 Fahrzeugrückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Ablauf der Mietdauer das Mietobjekt zurück zu geben. Das Fahrzeug sowie sämtliche zusätzlich gemietetes oder vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Ladegeräte, Schlüssel, Velohelme etc. müssen dem Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

3. Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietzeitraumes ist nur nach Absprache möglich. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe entsprechend dem Mietvertrag oder einer etwaigen Vertragsverlängerung verpflichtet sich der Mieter, den doppelten Tagessatz pro angefangenen Tag zu bezahlen. Ist das Mietobjekt 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin noch nicht zurück gegeben, erstattet der Vermieter Strafanzeige bei der Polizei. Der Mieter wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine eventuelle verspätete Rückgabe des Mietfahrzeuges vorher dem Vermieter zu melden. (indicis.ch@gmail.com)

4. Mindestalter des Mieters

4.1 Allgemeines Mindestalter

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.

4.2 Gesetzliche Bestimmungen E-Bike

Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre. (Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV). Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich (Art. 3 Abs. 3 VZV).

5. Annulation / Abbruch

Bis 48 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. (indicis.ch@gmail.com)

Weniger als 48 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen zu 100% gemäß den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Haftung des Vermieters

Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung und schließt  jede Haftung aus für Schäden, die der Mieter aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, dem Vermieter kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung des Vermieters für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.

6.2 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet in erster Linie gemäß den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Mietfahrzeug beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet oder seine Pflichten aus den AGB verletzt hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall.

6.3 Versicherungen

Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.

6.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ermatingen am Bodensee.